
Wahlen zum Kirchortrat und zum Kirchenvorstand
am 08./09.03.2025
Briefwahl: möglich ab 22./23.02.2025,
nach allen Sonntagsgottesdiensten und zu den Öffnungszeiten der Pfarrbüros
Kirchenvorstand: Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit einem halben Jahr ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrei haben.
Kirchortrat: Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die mind. 16 Jahre alt sind.
vorläufige Kandidatenliste
Bis zum 16. Februar können Ergänzungsvorschläge eingereicht werden. Dafür werden 20 Unterschriften von Gemeindemitgliedern benötigt.