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Wahlen zum Kirchortrat und zum Kirchenvorstand
am 08./09.03.2025

Briefwahl: möglich ab 22./23.02.2025,
nach allen Sonntagsgottesdiensten und zu den Öffnungszeiten der Pfarrbüros

Kirchenvorstand: Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit einem halben Jahr ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrei haben.

Kirchortrat: Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die mind. 16 Jahre alt sind.

vorläufige Kandidatenliste
Bis zum 16. Februar können Ergänzungsvorschläge eingereicht werden. Dafür werden 20 Unterschriften von Gemeindemitgliedern benötigt.

Wahlvorstände der Gremienwahl

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